Garrelt Duin (l.), Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, und Reinhold Becker, Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle.
Arne Schröder | Handwerkskammer zu Köln
Garrelt Duin (l.), Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, und Reinhold Becker, Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle.

"Schief und krumm oder in der Toleranz?" Auf der Baustelle gehen die Meinungen schnell mal auseinander. Doch Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerksbetrieben sind nicht nur nervenaufreibend, sondern können auch ziemlich ins Geld gehen. Kostengünstiger und schneller als jedes Gerichtsverfahren ist die Bauschlichtung. Die neue Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer zu Köln ist am 15. Dezember gestartet.Neue Bauschlichtungsstelle nimmt ihre Arbeit auf

Reinhold Becker (Vorsitzender Richter am LG Köln a.D.) übernimmt Vorsitz

"Ein Gerichtsverfahren in Bauangelegenheiten nimmt bereits in der ersten Instanz in vielen Fällen bis zu 18 Monate in Anspruch. Die neue Bauschlichtungsstelle, die jetzt ihre Arbeit aufgenommen hat, wird deutlich schneller arbeiten: Nach den Erfahrungen anderer Kammern dauert ein Bauschlichtungsverfahren nur rund drei bis sechs Monate. Das spart Zeit, Kosten und Nerven aller Beteiligten - seien es Bauherren, Architekten, Bauingenieure oder die ausführenden Handwerksbetriebe", sagt Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln.

Die außergerichtliche Streitschlichtung beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Ob beide Seiten bereit sind, einen Vergleichsvorschlag anzunehmen, hängt maßgeblich von der Kompetenz des Vorsitzenden und der Fachbeisitzer ab. Den Vorsitz der Kölner Bauschlichtungsstelle hat Reinhold Becker übernommen. Von 2000 bis 2017 war der 69-jährige Jurist Vorsitzender Richter am Landgericht Köln und dabei vorwiegend mit Bausachen befasst. Bis heute ist er Lehrbeauftragter der Technischen Hochschule Köln und kooperiert dabei mit dem Institut der Bauwirtschaft (BWI Bau): "Meiner Einschätzung nach hängt der Erfolg der Bauschlichtungsstelle von ihrem Ruf ab. Es muss sich herumsprechen, dass hier vernünftige Arbeit geleistet wird. Jeder Streit sollte fair entschieden werden - das gilt für Richter wie für Schlichter gleichermaßen. Um das zu erreichen, müssen sowohl das Ergebnis als auch der Weg dorthin die wechselseitigen Interessen aller Beteiligten angemessen zur Geltung bringen. Eine ausgezeichnete Grundlage, um so eine ausgewogene Entscheidung zu erreichen, ist das Werkvertragsrecht des BGB", sagt Reinhold Becker.

Bereits Ende Mai hatte die Vollversammlung der Kölner Kammer beschlossen, eine Bauschlichtungsstelle zu gründen. Ihre Arbeit kann sie allerdings erst jetzt aufnehmen, da zunächst das staatliche Anerkennungsverfahren abgewartet werden sollte. Vorteil: Mit der nun vorliegenden Anerkennung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen als Gütestelle im Sinne der Zivilprozessordnung sind Entscheidungen der Bauschlichtungsstelle genauso wie ein Gerichtsurteil oder ein gerichtlicher Vergleich vollstreckbar. Auch wenn die Handwerkskammer als Geschäftsstelle fungiert, sind der Vorsitzende und seine Beisitzer unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen.

Jeder, der als Bauherr, bauausführender Betrieb, Architekt oder Bauingenieur an einem Baustreit beteiligt ist, kann die Bauschlichtungsstelle einschalten. Voraussetzung ist allerdings, dass noch kein gerichtliches Verfahren begonnen hat. Anders als bei Gerichtsverfahren orientieren sich die Gebühren, die von der Bauschlichtungsstelle erhoben werden, weniger am Streitwert und überwiegend am Zeitaufwand. So wird in der mündlichen Verhandlung der Aufwand des Vorsitzenden mit 100 Euro für jede angefangene Stunde berechnet. In vielen Fällen reicht erfahrungsgemäß jedoch schon ein rund dreistündiger Ortstermin am Bauobjekt aus, damit ein Gütevergleich möglich wird. Die durchschnittlichen Kosten für ein Bauschlichtungsverfahren liegen schätzungsweise bei 1.600 Euro.

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Kontakt

Weitere Auskünfte zur Bauschlichtungsstelle erteilt die Rechtsabteilung der Handwerkskammer zu Köln
 0221 2022-330