Neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk sowie für die Schornsteinfeger

Auch für Beschäftigte im Maler- und Lackierer- sowie im Schornsteinfegerhandwerk gibt es neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne zu beachten, die unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Fachinnung oder einem Verband und unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zwingend gelten.

1. Maler und Lackierer:

Seit dem 01.08.2014 beträgt der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer pro Stunde 9,90 EUR. Mit Wirkung zum 01.05.2015 steigt er auf 10,00 EUR und ab dem 01.05.2016 auf 10,10 EUR an.
Für gelernte Arbeitnehmer steigt der Mindeststundenlohn von derzeit 12,15 EUR (alte Bundesländer) regional differenziert an.
Seit dem 01.08.2014 gilt für die alten Bundesländer nun ein Mindestlohn von 12,50 EUR. Mit Wirkung zum 01.05.2015 steigt er auf 12,80 EUR und ab dem 01.05.2016 auf 13,10 EUR.

2. Schornsteinfeger

Auch für die Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks gilt seit dem 18.07.2014 - und sogar rückwirkend zum 30.04.2014 - ein Mindestlohn von 12,78 Euro pro Stunde.
(Quelle: Bundesregierung Pressemitteilung vom 30.7.2014)

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese branchenspezifischen Mindestlöhne Vorrang vor dem kürzlich verabschiedeten branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn besitzen. Dies bedeutet, dass im Falle der höheren branchenspezifischen Mindestlöhne wie in den dargestellten Gewerken des Maler- u. Lackierer- sowie des Schornsteinfegerhandwerks auch diese Mindestlöhne zu zahlen sind.



RAin S. Schönewald, 01.09.2014