Neuer Basiszinssatz seit 1. Juli 2025 – Auswirkungen auf Verzugszinsen

Pünktlich zum 1. Juli 2025 hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz auf 1,27 % angepasst. Der Basiszinssatz bildet die Grundlage für die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen und ist damit u.a. auch für alle Handwerksbetriebe relevant, die mit Zahlungsverzögerungen zu tun haben.

Bei Geschäften mit Verbrauchern ergibt sich daraus ein Verzugszins von 6,27 % p. a. (Basiszinssatz + 5 %-Punkte), bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) von 10,27 % p. a. (Basiszinssatz + 9 %-Punkte).  Zusätzlich kann im B2B-Bereich eine 40-Euro-Pauschale für Beitreibungskosten geltend machen (§ 288 Abs. 5 BGB).

Verzugszinsen können ab Eintritt des Verzugs berechnet werden, häufig sogar ohne zusätzliche Mahnung, zum Beispiel wenn ein festes Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben ist. Ein festes Zahlungsziel kann entweder ein konkretes Datum sein (z. B. "zahlbar bis 15. September 2025") oder ein klar definierter Zeitraum nach Rechnungserhalt (z. B. "zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung"). Im B2B-Bereich tritt der Zahlungsverzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Damit dies eindeutig ist, empfiehlt sich auch hier, dass die Rechnung ein festes Zahlungsziel enthält.

Die nächste Anpassung des Basiszinssatzes erfolgt am 01. Januar 2026. Wir werden Sie über die dann aktuellen Werte und Verzugszinsen in unserem Newsletter wie gewohnt informieren. 

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Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

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