Neuer Basiszinssatz zum 01.07.2014 in Kraft
Jeweils zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres wird der Basiszinssatz angepasst. Der Basiszinssatz ist zum 01.07.2014 um 0,1 Prozentpunkt auf -0,73 % gesunken und weist damit nun mehrfach hintereinander einen negativen Wert auf. Die Höhe der Verzugszinsen, deren Berechnung auf Grundlage des Basiszinssatzes erfolgt, sinkt entsprechend. Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein privater Verbraucher beteiligt ist, liegen die Verzugszinsen bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mithin bei 4,27 % p.a. Sind an einem Rechtsgeschäft ausschließlich Unternehmer beteiligt, beträgt der Verzugszins seit 01.07.2014 nun 7,27 % p.a.
Wer einen Verzugszins nicht per Hand ausrechnen will, kann im Internet auf eine der zahlreichen Zinsrechner zurückgreifen, wie z. B. unter http://basiszinssatz.info/.
RA'in S. Schönewald, 03.07.2014