Neuer Mindestlohn für Gerüstbauer und Schornsteinfeger

Für Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk ist nunmehr rückwirkend zum 01.01.2016 ein bundesweiter Branchenmindestlohn von 12,95 EUR für allgemeinverbindlich erklärt worden und damit für alle Betriebe, die zulassungspflichtige Schornsteinfegertätigkeiten ausüben, zwingend zu beachten. Ausgenommen von diesem Branchenmindestlohn sind nur Auszubildende, Umschüler und Praktikanten.

Für die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ist der Mindestlohn mit Wirkung zum 01.05.2016 von 10,50 EUR auf 10,70 EUR pro Stunde gestiegen. Die Mindestlohn-Verordnung mit einer Laufzeit bis zum 30.04.2018 sieht sodann eine weitere Erhöhung auf 11,00 EUR pro Stunde ab dem 01.05.2017 vor.

RA'in Sabine Schönewald, 25.05.2016

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