Neuer SOKA-Bau-Beitrag für Solo-Selbstständige

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben eine neue Regelung beschlossen, wonach mit Wirkung zum 01.04.2015 die Solo-Selbstständigen, d.h. die Einzelunternehmer im Baugewerbe, die keine Angestellten oder Auszubildende beschäftigen, bei der SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) beitragspflichtig werden. Zur Finanzierung der Berufsausbildung soll danach nunmehr jeder Betrieb, der Bauleistungen im Sinne des sog. Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren (VTV) erbringt, verpflichtet sein, einen jährlichen Beitrag von 900 EUR zu zahlen. Fällig ist der Beitrag grundsätzlich jeweils spätestens bis zum 20. November eines Jahres für den zurückliegenden Zeitraum Oktober bis September. Im Einführungsjahr 2015 wird hiervon abweichend zum 30.09.2015 ein anteiliger Beitrag von 450 EUR fällig. Entsprechende Beitragsbescheide mit weiteren Informationen will die SOKA- Bau demnächst an alle Betroffenen versenden.

Bis zu einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) dieser Neuregelung sind lediglich die tarifgebundenen Bauunternehmer betroffen; für alle nicht tarifgebundenen Bauunternehmer gilt die neue Beitragspflicht erst mit Veröffentlichung der AVE. Die Tarifvertragsparteien haben beim Bundesarbeitsministerium bereits einen Antrag auf AVE gestellt, dessen Entscheidung zwar noch aussteht, jedoch mit entsprechender Rückwirkung zum 01.04.2015 erwartet wird.

02.04.2015

Tom Zygmann / zygtografie

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