Neuregelung Bauvertragsrecht

Nach jahrelangem Ringen um eine Änderung ist nun endlich eine Haftungsfalle für Handwerksbetriebe geschlossen worden: Nach bisher geltender Rechtslage oblag einem Handwerksbetrieb die volle Haftung gegenüber seinem Auftraggeber für entstehende Ein- und Ausbaukosten  im Falle eines Mangels des eingekauften und verwendeten Materials. Die Haftung des Lieferanten war ausschließlich auf den Ersatz des mangelfreien Materials beschränkt; auf den meist sehr viel höheren  Kosten für den Arbeitsaufwand  des Aus- und Wiedereinbaus blieb grundsätzlich der Werkunternehmer sitzen. Seit der Neuregelung ab dem 01.01.2018, die für alle seit diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge gilt, ist der Verkäufer von Baumaterialien  im Rahmen der Nacherfüllung auch gegenüber gewerblichen Kunden, wie u.a. Handwerksbetrieben, verpflichtet, alle erforderlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Entfernen der mangelhaften und dem Einbau bzw. dem Anbringen der neuen mangelfreien Sache zu ersetzen.

Die Neuregelungen beinhalten darüberhinaus  u.a. Änderungen des allgemeinen Werkvertragsrechts wie insbesondere zu Abschlagszahlungen, der Abnahme und das neu eingeführte Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Kern der Reform ist auch die Einführung spezieller Regelungen zum Bauvertrag wie zum Anordnungsrecht des Bestellers, Vorgaben für die Preisberechnung bei Mehr- und Minderleistungen sowie für den Fall, dass die Abnahme verweigert wird.

Zu den Neuregelungen hat  der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen kurzen und übersichtlichen Flyer herausgegeben, der im Internet entweder direkt auf den Seiten des ZDH unter https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/neue-regeln-fuer-aus-und-einbaukosten-und-fuer-bauvertraege/  oder auch über unsere Seiten abrufbar ist.

Weitere Informationen über die Neuregelungen hat uns die Rechtsanwaltskanzlei HECKER WERNER HIMMELREICH zum Download zur Verfügung gestellt:

Das neue Werk- und Bauvertragsrecht (20 Seiten) Rechtsanwalt Ulrich Dölle
Synopse neu und altes Recht
Vortrag " Das neue Bauvertragsrecht" (Powerpoint)

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 210

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