Nutzungsänderung

Sie haben ein Gewerbe angemeldet und möchten für Ihren Betrieb neue Räume anmieten? Haben Sie vor, Ihre Betriebsimmobilie neu zu nutzen? Dann sollten Sie wissen, dass Sie mit der Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt nicht automatisch eine Genehmigung nach dem Baurecht (Bau- oder Nutzungsgenehmigung) erlangt haben.

Eventuell muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. Dies ist immer dann erforderlich, wenn für eine bestehende Anlage -wenigstens teilweise- die tatsächliche Nutzung geändert wird. Die Handwerkskammer hat zu dem Thema ein Merkblatt erstellt, das Sie hier herunterladen können.

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Joachim Decker

Heumarkt 12

50667 Köln

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