Die Handwerkskammer zu Köln begrüßt es, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) in seiner Entscheidung zum Luftreinhalteplan Aachen dem Grundsatz, dass die Verhängung von Fahrverboten verhältnismäßig sein muss, einen hohen Stellenwert einräumt.Oberverwaltungsgericht stellt klar: Fahrverbote müssen verhältnismäßig sein

Dem Tenor des Urteils, dass Fahrverbote nicht zwingend angeordnet werden müssen, „stimme ich ausdrücklich zu“, betont Hans Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln. Zu den Aspekten, die nach der Entscheidung der Münsteraner Richter berücksichtigt werden müssen, gehören auch gravierende Belange der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft. Ebenfalls sind Ausnahmen für bestimmte Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, genannt. „Diesem Aspekt hat das Verwaltungsgericht Köln, als es im letzten November Fahrverbote für die sehr umfangreiche Kölner Umweltzone erlassen hat, nicht ausreichend Rechnung getragen, daher hoffe ich sehr, dass das OVG im September das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aufheben wird“, so Wollseifer.

Dennoch könne noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Stadt Köln weist zu Recht darauf hin, dass sich aus dem OVG-Urteil zu Aachen keine direkten Rückschlüsse für Köln ziehen lassen. Daher appelliert die Handwerkskammer an die Stadt Köln, konsequent die im Luftreinhalteplan Köln vorgesehen Maßnahmen, wie beispielsweise eine umweltsensitive Ampelanlage, umzusetzen, damit auch ohne Fahrverbote die Grenzwerte zu Luftschadstoffen in absehbarer Zukunft eingehalten werden können. Neben dem LKW-Transitverbot, das vorbereitet wird, ist auch ein Landstromanschlusszwang für festmachende Schiffe erforderlich, zumal laut Verursacheranalyse im Luftreinhalteplan Köln die Rheinschifffahrt einen Anteil von fünf Prozent bei den Stickoxidemissionen am Clevischen Ring hat. Hingegen bemisst sich der Anteil leichter Nutzfahrzeuge, die vorwiegend im Handwerk eingesetzt werden, nur auf drei Prozent. Die Stadt Köln hatte in ihrer Stellungnahme zum OVG-Urteil herausgestellt, dass sich in Köln der „Trend abzeichnet, dass sich die Werte an den Messstationen verbessern“.

Zur Schadstoffminderung kann auch die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen beitragen. Die Minderungssysteme laufen allerdings gerade erst an, bisher hat nur ein Nachrüstsatz eine Zulassung erhalten. Dazu besteht auch ein Förderprogramm für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Damit Handwerksbetriebe schnell und effizient darauf zurückgreifen können, müssen insbesondere das Antragsverfahren und einige Förderrichtlinien überarbeitet und unnötige Bürokratie abgebaut werden.