Sonderregeln Kurzarbeitergeld sind bis zum 31.12.2022 verlängert
Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit
Die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden für weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet, um betroffenen Betrieben mehr Planungssicherheit insbesondere für die durch die weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit ausgelösten Lieferkettenprobleme in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine zu geben.
Die folgenden erleichterten Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gelten bis zum Ende des Jahres 2022:
- Es reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind (statt eigentlich einem Drittel).
- Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
- Ab dem 1. Oktober 2022 befristet bis zum 31. Dezember 2022 können auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten.
Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz soll nicht nur Beschäftigung gesichert, sondern auch Perspektiven für die Zeit nach der Kurzarbeit eröffnet werden. Wer seinen Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglicht, soll daher von folgenden Förderungen profitieren:
- Arbeitgeber werden die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2023 zur Hälfte erstattet. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wird, Träger und Maßnahme nach dem SGB III zugelassen sind und die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert oder nach dem sog. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt wird;
- Zudem werden Arbeitgebern für Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III bis zum 31. Juli 2023 auch die Lehrgangskosten in Abhängigkeit der Betriebsgröße pauschal zwischen 15 Prozent und 100 Prozent erstattet. Bei einer Förderung erhalten Arbeitgeber mit weniger als zehn Beschäftigten 100 Prozent und mit zehn bis 249 Beschäftigten 50 Prozent der Lehrgangskosten für die Teilnehmer erstattet.
Einen Wegweiser bzw. Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet, enthält das Merkblatt "Förderung der beruflichen Weiterbildung", das bei der Agentur für Arbeit erhältlich ist. Auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank "KURSNET" der Bundesagentur für Arbeit im Internet sowie die Bildungsträger selbst bieten umfassende Informationen über zugelassene Bildungsmaßnahmen.
Nähere Informationen zu den Sonderregeln hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter folgendem Link veröffentlicht
www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html