Ratgeber AusbildungsrechtStundenverrechnungssatz für Auszubildende

Bereits früh sind Auszubildende im Handwerk in den Arbeitsprozess eingebunden. Sofern sie dabei selbstständig mitarbeiten oder erfahrene Kollegen aktiv unterstützen, schaffen sie wirtschaftlich verwertbare Leistungen, die in der Rechnung berücksichtigt werden können. Dabei werden folgenden Richtwerte empfohlen:

  1. Ausbildungsjahr bis zu 45% des Stundenverrechnungssatzes der Gesellen/Facharbeiter
  2. Ausbildungsjahr bis zu 55%
  3. Ausbildungsjahr bis zu 65%
  4. Ausbildungsjahr bis zu 75%