Handwerkskammer warnt vor Aktionismus bei Luftreinhalteplänen.Stuttgarter Urteil - weiterhin keine Rechtsgrundlage für Dieselfahrverbote

„Für uns ist nach dem Urteil vor dem Urteil“, so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich. Der Richterspruch des Verwaltungsgerichts Stuttgart habe zur Folge, dass nur komplette Dieselfahrverbote möglich sind, da es eine „blaue“ Plakette nicht gibt. Damit wären Ausnahmeregelungen für Handwerksfahrzeuge ebenso ausgeschlossen wie für moderne Euro-6-Fahrzeuge. Beides ist unverhältnismäßig“, so Weltrich. Außerdem sei das Urteil nicht rechtskräftig. Man müsse das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten und das sei erst für nächstes Frühjahr angekündigt.

Weltrich warnt deshalb auch die Kommunen im Kölner Kammerbezirk vor Aktionismus bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne. Die Handwerkskammer habe erst kürzlich die nordrhein-westfälische Umweltministerin und den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister angeschrieben und die Rücknahme der von Ex-Minister Johannes Remmel an die Bezirksregierungen gerichtete Anweisung, vorsorglich Dieselfahrverbote in die Luftreinhaltepläne aufzunehmen, gefordert. „Dieselfahrverbote sind unverhältnismäßig und sie treffen Handwerksbetriebe besonders stark, weil der handwerkliche Fuhrpark zu 80 Prozent aus Dieselfahrzeugen besteht“, betont Weltrich. „Wir brauchen ein Bündel an schnell umsetzbaren und wirksamen Maßnahmen, um die Belastung an den Hotspots spürbar zu senken: umweltsensitive Ampelanlage, Elektrobusse, Lkw-Durchfahrtverbote, strengere Kontrollen, Verkehrsumleitungen über umweltsensitive Navigation, Ausschluss von Umgehungsverkehren. Vieles davon ist sofort umsetzbar bzw. könnte bereits seit Monaten umgesetzt sein“.