Vollversammlung
Das oberste Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, mit 54 Mitgliedern aus allen Handwerksgruppen, davon zwei Drittel als Vertreter des selbständigen Handwerks und ein Drittel als Vertreter der Arbeitnehmer.
Das oberste Organ der Handwerkskammer ist die Vollversammlung, mit 54 Mitgliedern aus allen Handwerksgruppen, davon zwei Drittel als Vertreter des selbständigen Handwerks und ein Drittel als Vertreter der Arbeitnehmer.