Vorsicht vor Abzocke über "Gewerbe-Meldung.de"
Aktuell muss leider wieder vor einer unseriösen Geschäftsmasche eines Unternehmens gewarnt werden.
Es handelt sich um das Unternehmen „Europe Reg Services Ltd." mit Sitz in Malta, was derzeit wieder massenhaft Trickformulare an Gewerbetreibende per Fax versendet, um von diesen an eine Unterschrift für einen 3-Jahres-Vertrag über insgesamt rd.1.200,00 EUR zu gelangen. Das Formularschreiben ist absichtlich amtlich aufgemacht u.a. mit einem stilisierten Adler in der Kopfzeile, einer „Verzeichnis-Nr.“ sowie einem Bar-/Strichcode, der allerdings nicht echt ist. Direkt unter dem vermeintlichen Bundeswappen befindet sich der jeweilige Ortsname, der den persönlichen Bezug zum Empfänger herstellen soll in Verbindung mit dem Zusatz „Gewerbe-Meldung.de“ (z. B.: Koeln.Gewerbe-Meldung.de). Absender ist eine „Zentrale Postverteilstelle Leipzig“, die unter dem Betreff „ Eilige Mitteilung“ auf eine „Zentralisierung gewerblicher Daten“ hinweist und auffordert, das beigefügte Formular an den gekennzeichneten Stellen auszufüllen und gebührenfrei an die angegebene Faxnummer oder per Post zurückzusenden. Das beiliegende Formular-Antwortschreiben enthält lediglich im eng beschriebenen mittleren Fließtext den kurzen Hinweis, dass mit Unterzeichnung ein Leistungspaket für drei Jahre zu einem Preis von 348 EUR netto/Jahr bestellt wird.
Hinter diesem Schreiben stecken tatsächlich keine offiziellen Gewerbemeldestellen der jeweiligen Kommunen, auch wenn der Briefkopf etwas anderes suggerieren soll. Wer auf diese Masche hereingefallen ist und das Formular unterschrieben zurückgesandt hat, wird kurze Zeit darauf Post aus Leipzig mit einer Rechnung mit Angabe eines maltesischen Kontos erhalten, auf das der Rechnungsbetrag zu überweisen ist.
Wir raten, diesen Rechnungsbetrag nicht zu zahlen, sondern stattdessen gegenüber dem Adressaten über die angegebene Faxnummer eine Anfechtung sowie eine hilfsweise Kündigung des Vertrages zu erklären. Arbeitshilfen für ein solches Anfechtungsschreiben können unsere Mitgliedsbetriebe bei Bedarf bei Frau Choudhry anfordern.
Das Unternehmen Europe Reg Services Ltd. wird die Anfechtung voraussichtlich nicht akzeptieren und die Forderung aufrechterhalten und ggfs. auch über Einschaltung eines Inkassounternehmens weiter geltend machen. Nach Anfechtung der abgegebenen Erklärung sollte man sich dadurch jedoch nicht einschüchtern lassen.
RA'in Sabine Schönewald, 01.03.2016