Was ist ein "SiGeKo"

Wer auf größeren Baustellen arbeitet, hat den Begriff meistens schon einmal gehört. Dahinter verbirgt sich ein „Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator“. Ein SiGeKo muss auf Baustellen mit einer voraussichtlichen Dauer der Arbeiten von mehr als 30 Arbeitstagen und mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten tätig werden. Der SiGiKo ist für die Koordination aller Sicherheitsbelange auf der Baustelle sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase zuständig.

Die Verpflichtung, einen solchen SiGeKo einzusetzen, besteht für jeden Bauherrn einer Baustelle im beschriebenen Umfang und ist in der sog. Baustellenverordnung geregelt.

Auch wenn man meinen könnte, dass ein solcher SiGeKo für sämtliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen und –probleme zuständig ist, so besitzt er nach den Regelungen der Baustellenverordnung weder eine Weisungsbefugnis gegenüber den Beteiligten an der Baustelle, noch führt der Einsatz eines SiGeKo’s dazu, dass der einzelne Unternehmer auf der Baustelle für seine Beschäftigten nicht mehr verantwortlich ist. In arbeitsschutzrechtlicher Hinsicht bleiben nach derzeit über-wiegender Rechtsansicht die Unternehmer trotz SiGeKo verantwortlich für ihre Mitarbeiter und tragen die primäre Verkehrssicherungspflicht zur Unfallverhütung, auch wenn es in Einzelfällen zu schwierigen Abgrenzungsproblemen in Haftungs-fragen zwischen SiGeKo und Bauunternehmer kommen kann, insbesondere wenn ein Unfall infolge eines Koordinationsfehlers des SiGeKo erfolgt.

 

15.08.2013, RAin S. Schönewald