Werbung mit der Fußball-EM kann teuer werden

Die Fußball EM hat kaum begonnen und schon sind hunderte von kostenintensiven Abmahnungen an Unternehmen verschickt worden, die vom Marketingeffekt der Fußball EM profitieren wollen, indem sie ihre Schaufensterdeko, Dienstleistungen und Produkte im Kontext der EM gestalten und vermarkten. Doch hier ist Vorsicht geboten; nicht jede Werbung ist erlaubt. Die UEFA als Veranstalter der EM besitzt umfangreiche Schutz- und Markenrechte an Logos, Begriffen und Slogans wie z.B. " UEFA EURO 2016, EURO 2016, FRANCE 2016“ sowie Kombinationen aus den Begriffen und den Logos. Nicht zuletzt sind auch das offizielle Emblem der EM sowie das Maskottchen "Super Victor" oder der offizielle Fifa-Ball markenrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich von der UEFA und ihren offiziellen Partnern, Sponsoren und Lizenznehmern benutzt werden. Insofern ist bei jeder Werbemaßnahme unbedingt auch darauf zu achten, dass noch nicht einmal der Eindruck entsteht, dass das werbende Unternehmen zu diesem offiziellen Kreis gehören könnte.

Ein eigenes kreiertes EM-Emblem oder die Benutzung der Nationalfarben - wenngleich auch nicht als Flagge - ist hingegen genauso erlaubt wie die Werbung mit "Fan-Brötchen" oder Rabattaktionen wie: "Für jedes gewonnene Spiel der deutschen Mannschaft gibt es 10 % auf alle Produkte und Dienstleistungen" etc.

Im Falle von Zweifeln ist jedem Unternehmen nur zu raten, sich vorher fachkundige Hilfe einzuholen.
Bei Fragen stehen auch wir unseren Mitgliedsbetrieben gerne zur Verfügung.

Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

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