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AufrufWollen Sie ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht werden?

Die Arbeitsgerichte entscheiden hauptsächlich über Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Als ehrenamtliche/r Richter/in sind Sie gleichberechtigtes Mitglied der dreiköpfigen Richterbank und gemeinsam mit dem Berufsrichter oder der Berufsrichterin verpflichtet, das Recht zu suchen und eine Entscheidung zu fällen. Alle drei Richter/innen der Kammer sind unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Bringen Sie Ihre Sachkunde und Ihre Erfahrungen in die Arbeitsrechtsprechung ein. 



Welche Voraussetzungen gibt es für ehrenamtliche Richter/innen bei einem Arbeitsgericht?

  • Lebensalter mindestens 25 Jahre
  • Wohnort oder Tätigkeit als Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer im jeweiligen Gerichtsbezirk
  • Wahlrecht zum Deutschen Bundestag
  • keine Person, die in Vermögensverfall geraten ist
  • Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • keine Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten

 

Wie kann ich ehrenamtliche/r Richter/in werden?

In Nordrhein-Westfalen ernennt der jeweilige Präsident oder Präsidentin des Landesarbeitsgerichts die ehrenamtlichen Richter/innen auf Vorschlag der örtlichen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

Falls Sie also interessiert sind, sich ehrenamtlich an der Arbeitsrechtsprechung in Nordrhein-Westfalen zu beteiligen, wenden Sie sich an die Handwerkskammer zu Köln.



Wie lange dauert die Amtszeit?

Die ehrenamtlichen Richter/innen werden für fünf Jahre berufen. Erneute Berufungen sind möglich. Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter/innen ist so bemessen, dass Sie im Schnitt viermal jährlich herangezogen werden.



Gibt es eine Aufwandsentschädigung?

Die Beisitzer der Kammern der Arbeitsgerichte sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

 

INTERESSIERT?

Wenn Sie sich als ehrenamtliche/r Richter/in an der Arbeitsrechtsprechung in Nordrhein-Westfalen beteiligen möchten, wenden Sie sich an die Handwerkskammer zu Köln.

Claudia Krüper

Assistentin des stv. Hauptgeschäftsführers (GB II Recht | Bau | Immobilien)

Tel. +49 221 - 2022 338

claudia.krueper--at--hwk-koeln.de