Zertifikate über digital überwachte Tests reichen nicht aus für den 3G Nachweis!
Seit Inkrafttreten der 3G-Regel am Arbeitsplatz am 24. 11. Ist jeder ungeimpfte Arbeitnehmer vor Betreten seiner Arbeitsstätte verpflichtet, dem Arbeitgeber einen maximal 24 Stunden alten Testnachweis vorlegen.
Seitdem häufen sich die Fälle, in denen Arbeitnehmer den Nachweis in Form eines digital überwachten Test erbringen wollen. Es handelt sich dabei um rein digital überwachte Antigen- Selbsttests durch zahlreiche Anbieter im Internet, die Testzertifikate ausgeben und sogar damit werben, dass diese zum Nachweis am Arbeitsplatz geeignet sind.
Dies ist jedoch nicht der Fall; diese Zertifikate erfüllen nicht die Voraussetzungen der neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz!
Dies hat vor einigen Tagen nun auch das Gesundheitsministerium NRW klargestellt. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht werden, mit einem 3G-fähigen Testzertifikat bestätigt werden dürfen. Dies gilt auch unabhängig davon, ob es sich um sog. ärztliche Anbieter eines solchen Tests handelt.
Hier geht es zur Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums: