Wichtige UrteileUrlaub

  1. Eine tarifliche Regelung, nach der anstelle eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung der Anspruch auf Entschädigung durch eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien tritt, weicht nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Bestimmung des § 7 Abs. 4 BUrlG ab.
    (Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 26.6.2001 - 9 AZR 347/00;Der Betrieb 2002,383)

  2. Bei der Vorschrift des § 19 Abs. 3 Satz 1 JArbSchG, nach der Berufsschülern der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden soll, handelt es sich um eine dringende Empfehlung an den Arbeitgeber. Sie ist für Personen über 18 Jahren bei der Interessenabwägung nach § 7 Abs. 1 BUrlG zu beachten. Ein Grund für eine abweichende Urlaubserteilung kann beispielsweise vorliegen, wenn der Betrieb außerhalb der Berufsschulferien einheitliche Betriebsferien macht.
    (Oberlandesgericht Köln, Beschluß vom 09.03.1990, Ss 50/90.;EzB, § 19 JArbSchG Nr. 1)

  3. Durch eine tarifliche Regelung kann der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet, nicht ausgeschlossen oder gemindert werden. Auch eine Zwölftelung dieses Anspruchs ist nicht wirksam.
    (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 8.3.1984 - 6 AZR 442/83;NZA, 1984, 160.)

  4. Eigenmächtiger Urlaubsantritt kann auch noch kurz vor der Abschlussprüfung ein wichtiger Grund zur Kündigung sein.
    (Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 22.09.1983, 3 Ca 1733/83.;EzB, § 6 Abs. 1 Nr. 3 BBiG Nr. 3) 

*EzB = Entscheidungssammlung zum Berufsbildungsrecht, Luchterhand Verlag