Förderung von energetischem Bauen

Photovoltaikspeicher-Förderung

Vom 01.03.2016 bis 31.12.2018 wird der Kauf von Solarbatterien durch die staatliche Förderung mit anfänglich 500 Euro je kWp PV-Leistung und damit 25 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. In Halbjahresschritten sinkt dieser Wert bis Ende 2018 bis auf 10 Prozent. Das wiederaufgelegte und modifizierte Programm greift die wesentlichen Erfolgsfaktoren der Ende 2015 ausgelaufenen Förderung auf. Gefördert werden nur netzdienliche Speicher, welche die unerwünschten Spitzen der PV-Einspeisung glätten. Zugleich halten die Förderrichtlinien die Sicherheitsstandards hoch. Die Qualität ist hinsichtlich der Lebensdauer und Brandgefahr entscheidend.
Jeder installierte Solarstromspeicher macht auch bei Dunkelheit die Nutzung von eigenem Öko-Strom möglich und reduziert den zusätzlichen Netzausbau. Die Eigennutzung ist wesentlich lukrativer als die Einspeisung ins Netz. Dies ist ein weiterer Vorteil.
Die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Batteriespeichern zeigt die von der Bundesregierung im Rahmen des Speicherprogramms geförderte Website http://die-sonne-speichern.de. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank unter dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Speicher“.

Fördergelder für Rohstoff- und Materialeffizienz

Mit dem Modul Rohstoff- und Materialeffizienz werden Handwerksbetriebe durch externe Beratung unterstützt, ihren Rohstoff- und Materialeinsatz zu verringern. Die Förderung erfolgt über Gutscheine, die 50 Prozent der Ausgaben für die Beratung abdecken. Die Palette reicht von Wäschereien, Bäckereien bis hin zum Maschinenbaubetrieb. In den Wäschereien konnten Energie, Wasser und Waschmittel in nennenswertem Umfang eingespart werden.

 Die Beratung erfolgt in zwei Leistungsstufen:

  • Leistungsstufe 1 - Potentialanalyse - typische Inhalte sind: Stoffstromanalyse, Ermittlung der Materialverluste, materialeffiziente Produktgestaltung, Vorschlag geeigneter Maßnahmen.
  • Leistungsstufe 2 - Vertiefungsberatung - typische Inhalte sind: detaillierte Maßnahmenplanung, vertiefte Analyse von Einsparpotenzialen, fachliche Umsetzungsbegleitung, Beratung zu Fördermöglichkeiten.

Anbieterliste für Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Energieaudits

Auf Grundlage von § 7 des Energiedienstleitungsgesetzes (EDL-G) führt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eine öffentliche Anbieterliste, in die sich alle interessierten Anbieter eintragen können.Zielsetzung der Anbieterliste ist es, die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen zu fördern, in dem den Anbietern ermöglicht wird, ihre Angebote an zentraler Stelle zu präsentieren und darüber die Markttransparenz für die Endverbraucher gesteigert wird.

Unter www.bfee-online.de besteht nunmehr für Betriebe die Möglichkeit, sich online in diese Liste einzutragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Für Handwerksbetriebe, die im Bereich von Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen tätig sind, bietet sich auf dieser Plattform eine Möglichkeit das eigene Dienstleistungsangebot darzustellen.

Energieeffizienzförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Mit dem neuen Sonderfonds Energieeffizienz in KMU soll der effiziente Energieeinsatz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert werden. Seit Ende Februar gibt es Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen sowie verbilligte Investitionsdarlehen. Die Handwerkskammer zu Köln fungiert bei dem neuen Förderprogramm für ihre Mitgliedsbetriebe als Regionalpartner der KfW.Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen:

Weitere Informationen zum neuen Energieeffizienzförderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten Sie hier

KfW-Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand"

Das Programm "Energieberatung Mittelstand" ist das Nachfolgeprogramm der Kfw für die ehemalige "Energieeffizienzberatung". Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des BMWi über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand. Antragsberechtigt sind alle KMU, bei denen die jährlichen Energiekosten mehr als 5.000 EUR betragen. Das Förderprogramm bietet hier einen von bis zu 80 % für eine Energieeffizienzberatung.

Die Online-Antragstellung ist über die Antragsplattform der KfW möglich. Die Förderkriterien wie Verwendungszweck und Förderhöhe sowie der Vertriebsweg sind im Vergleich zum Vorläuferprogramm "Energieeffizienzberatung" unverändert geblieben.

Kostenloser Eintrag im Online-Branchenbuch RAT UND TAT

Die vom Bundesumweltministerium geförderte Klimaschutzkampagne (www.klima-sucht-schutz.de) bietet eine Vielzahl von Beratungswerkzeugen für Energieverbraucher einschließlich Haus- und Wohnungsbesitzern. Im Rahmen der zahlreichen Energiespar-Ratgeber stehen den Interessierten z.B. ein Heizcheck oder der Modernisierungsratgeber zur Verfügung, mit denen Mieter und Eigentümer ihre Heizkosten oder den energetische Zustand des Gebäudes überprüfen und ggü. vergleichbaren Gebäuden einordnen können. Bei vielen dieser Energiespar-Ratgeber werden den Mietern und Eigentümern nach Abschluss der Beratung passende Modernisierungsexperten aus dem Online-Branchenbuch "Rat und Tat" angezeigt.

Den Zugang zum Branchenbuch finden Sie unter http://www.klima-sucht-schutz.de/rat-und-tat/


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