Tempo 30
Handwerkskammer zu Köln

Die Handwerkskammer ist überrascht, dass die Stadt Köln das von ihr vorgesehene Tempolimit auf der Bergisch Gladbacher Straße nicht vorab von der Bezirksregierung Köln überprüfen ließ. Gemessen an deren verkehrstechnischer Bedeutung hält die Kammer Tempo 30 dort für nicht gerechtfertigt und hat sich an die Bezirksregierung gewandt. Bergisch Gladbacher Straße: Tempo 30 nicht gerechtfertigt

Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße nicht gerechtfertigt

Handwerkskammer wendet sich an die Bezirksregierung Köln

Die Handwerkskammer zu Köln ist überrascht, dass die Stadt Köln das von ihr auf der Bergisch Gladbacher Straße vorgesehene Tempo 30 Limit nicht vorab von der Bezirksregierung Köln hat überprüfen lassen. Nach Informationen, die der Handwerkskammer vorliegen, sind straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen mit dem Ziel der Lärmminderung bzw. der Luftreinhaltung nämlich von der zuständigen Bezirksregierung zu prüfen.

"Wir sehen in dieser Maßnahme eine für die Wirtschaft nicht hinzunehmende Einschränkung der Nutzbarkeit einer Hauptverkehrsachse zwischen dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, insbesondere der Stadt Bergisch Gladbach und der Stadt Köln. Die Bergisch Gladbacher Straße entlastet die A 4, die in den nächsten Jahren von Baustellen geprägt sein wird. Zum einen werden die Lärmschutzwände in Höhe von Köln-Merheim erneuert, zum anderen wird die Autobahn A 4 in den nächsten Jahren von der Anschlussstelle Köln-Brück bis zur Anschlussstelle Moitzfeld und in der Gegenrichtung sechsstreifig ausgebaut. Diese Baumaßnahmen werden zu Verkehrsbehinderungen führen. Wenn dann zusätzlich durch Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße der Verkehr auf die A 4 ausweicht, wird sich die Situation dort noch verschärfen. Aber nicht nur deshalb sind wir gegen Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße", betont Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. "Ein hierarchisch gegliedertes Straßennetz, in dem leistungsfähige und schnelle innerörtliche Hauptverkehrsstraßen der Entlastungen des langsameren Straßennetzes (Siedlungsstraßen) dienen, ist unabdingbar, auch deshalb sind wir gegen Tempo 30", führt Weltrich fort.

Das Herabsetzen des Tempolimits auf der Bergisch Gladbacher Straße hatte die Handwerkskammer bereits unmittelbar nach der Berichterstattung in den Medien kritisiert und die Argumente dagegen dargestellt. "Tempo 30 ist im Sinne der Stickoxidminderung kontraproduktiv. Das geht auch aus einem Bericht der Bundesregierung hervor. Wir brauchen eine Verkehrsverstetigung, eine 'Grüne Welle' auf der Bergisch Gladbacher Straße, und zwar bei Tempo 50. Damit werden Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge, die auch unnötigen Lärm verursachen, reduziert", so Weltrich.

Straßenverkehrsbehörden könnten die Benutzung bestimmter Straßen zum Schutz der Wohnbevölkerung von Lärm und Abgasen zwar beschränken und ggf. verbieten, allerdings seien an solche Verkehrsbeschränkungen erhebliche Bedingungen geknüpft. Diese Voraussetzungen seien nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann erfüllt, wenn der Lärm oder die Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss, so die Kammer.

Gemessen an der überörtlichen verkehrstechnischen Bedeutung der Bergisch Gladbacher Straße hält die Handwerkskammer Tempo 30 für nicht gerechtfertigt. "Wir haben die Regierungspräsidentin angeschrieben und eine Überprüfung der Maßnahme gefordert", sagt Weltrich.