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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das sowohl Dieselfahrverbote in Köln als auch in Bonn vorsieht, trifft das Handwerk im Kammerbezirk massiv. Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: "Das Land muss sofort in die Berufung vor das Oberverwaltungsgericht Münster gehen, und zwar mit beiden Luftreinhalteplänen Köln und Bonn."Fahrverbote in Köln und Bonn unverhältnismäßig

Fahrverbote in Köln und Bonn unverhältnismäßig

Handwerkskammer kritisiert Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

Weltrich: Land muss in Berufung vor das OVG Münster gehen und Stadt Köln muss sofort nachrüsten

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das sowohl Dieselfahrverbote in Köln als auch in Bonn vorsieht, trifft das Handwerk im Kammerbezirk massiv. Bis zu 60.000 Dieselnutzfahrzeuge dürften nach Hochrechnung der Handwerkskammer ab April 2019 von Fahrverboten in der Kölner Umweltzone und auf der Reuterstraße und dem Belderberg in Bonn betroffen sein. Nicht nur die Fahrzeuge der Handwerker mit Betriebssitz in den beiden Rheinmetropolen bekämen Dieselfahrverbote zu spüren, sondern auch die in den umliegenden Kreisen, so die Kammer. 

Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: "Die Fahrverbote in Köln und Bonn sind unverhältnismäßig. Besonders das Dieselfahrverbot in der Kölner Umweltzone. Das Land muss sofort in die Berufung vor das Oberverwaltungsgericht Münster gehen, und zwar mit beiden Luftreinhalteplänen Köln und Bonn." Weltrich weiter: "Seit mehr als zehn Jahren kennen wir das Problem. Unsere Betriebe haben investiert, um zur Luftverbesserung beizutragen. Seit mehr als einem Jahr fordern wir das Land auf, die Messpunkte zu überprüfen und Kontrollmessungen an repräsentativen Stellen anzuordnen. Was macht das Land? Statt weitere Messpunkte zu installieren, um Vergleichswerte zu sammeln, verlässt man sich auf ein TÜV-Gutachten. Es reicht nicht, wenn man sich politisch gegen Fahrverbote positioniert, aber sonst nichts unternimmt. Ein Berufungsverfahren schafft Zeit. Das Land muss diese Zeit nutzen, es muss das LANUV anweisen, sofort neue Messstellen zur Evaluierung der Bisherigen einzurichten."

Die Handwerkskammer mahnt auch die Stadt Köln zum wiederholten Male an, endlich zu handeln. "Es dürfen nur noch nachgerüstete schadstoffarme Busse und Müllfahrzeuge in der Stadt zum Einsatz kommen. Die Stadt muss sofort SCR-Filter bei Bussen und LKW nachrüsten. Wir brauchen zudem an den Hotspots LKW-Fahrverbote und ein LKW-Führungskonzept für den Transitverkehr. Am Clevischen Ring muss jetzt umgehend die umweltsensitive Ampel in den Regelbetrieb genommen werden. Ein zonales Fahrverbot ab 1. April 2019 in Köln würde für das Handwerk zu wirtschaftlichen Einbußen und Schwierigkeiten führen", so Weltrich.