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Von Hochwasser und Flut betroffene Unternehmen aus NRW können bis zum 30. Juni 2024 Aufbauhilfe beantragen.NRW-Aufbauhilfe 2021

Antragsformulare finden Sie unter:
www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen - Im Abschnitt "Formulare und Merkblätter"

Grundsätzliche Fragen zum Antragsverfahren beantwortet:
Hotline "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen": 0211 4684 4994
Service Center der NRW.Bank: 0211 91741 4800 und info@nrwbank.de
Weitere Infos des Landes NRW: HIER

Das Antragsverfahren ist dreistufig:

1. Beauftragen Sie eine/n von einer nationalen Behörde anerkannte/n unabhängige/n Sachverständige/n * mit der Erstellung eines Schadensgutachtens, soweit Ihnen noch kein Gutachten einer Versicherung vorliegt.
Sachverständige des Handwerks finden Sie: HIER

*) Als anerkannte unabhängige Sachverständig werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige anerkannt sowie insbesondere im Falle von Einkommenseinbußen und bei Schäden, deren Höhe sich in der Regel nur auf Grundlage der Buchführung nachweisen lässt, Steuerberaterinnen oder Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann neben seinem formellen Bestellungsgebiet auch in weiteren Sachgebieten tätig sein und seinem Bestellungsgebiet naheliegende Schäden begutachten. In diesem Fall muss er erklären, dass er aufgrund seiner Erfahrung und Sachkunde den betreffenden Schaden beurteilen kann.

2. Als Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Köln wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung, führen eine Plausibilitätsprüfung durch und geben ein Votum zu Ihrem Antrag ab. Die Antragstellung bei der NRW.Bank ist erst nach diesem Schritt möglich.

Sie erreichen uns:
- Telefon: 0221 2022-346
- E-Mail: unternehmensberatung@hwk-koeln.de
Info: Unsere Unternehmensberatung ist von Bund und Land gefördert ist, deshalb benötigen wir von Ihnen zu Beginn dieses Schritts eine unterschriebene De-Minimis-Erklärung. Den Vordruck erhalten Sie: HIER

3. Reichen Sie den Antrag online bei der NRW.Bank ein. In Ausnahmefällen kann er auch per Post geschickt werden. Anschließend wird über die Bewilligung der Mittel entschieden und die Aufbauhilfe an Sie ausgezahlt.

Wir unterstützen Sie gerne!
Ihre Unternehmensberatung der
Handwerkskammer zu Köln