Fachkraft für Caravantechnik

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 4.985,00 €

Prüfung: 395,00 €

Unterricht

23.09.2024 - 14.02.2025

Blockunterricht von 8:30 bis 15:30

Blockunterricht

Lehrgangsdauer 350 UE

Anmeldeschluss 15.09.2024

Lehrgangsort

Köhlstr. 8
50827 Köln
Theorieraum

Anselm Bertram

Tel. 0221 2022773

anselm.bertram--at--hwk-koeln.de

Frage zum Kurs

Angebotsnummer 38606241001-0

In den letzten Jahren ist die Zahl der Reisemobile und Caravans immer mehr gewachsen, auch sind die Anforderungen an den Monteur Gestiegen. Die Anforderungen sind breit gefächert. So muss der Monteur sich in den Bereichen Fahrwerk, Heizung – Sanitär oder auch Bordelektronik zu rechtfinden. Aber auch der Umgang mit dem Kunden ist gefragt.

In diesem Lehrgang werden Sie auf die vielfältigen Bereiche des Wohnmobil und Caravan‘s gut vorbereitet

Themen:



  • Fahrwerk + Trägersysteme



  • An-,Ein- und Aufbauten



  • Instandsetzung



  • Bordelektrik und -elektronik



  • Flüssiggastechnik, Heizung-, Lüftungs- und Klimatechnik



  • Sanitärtechnik



  • Betriebsorganisation

Kursablauf:

Mit der Anmeldung zu unserem Kurs melden Sie sich für alle Themenbereiche an. Der Kurs findet Online oder in Präsenz am CampusHandwerk der Handwerkskammer zu Köln in Köln-Ossendorf statt.

Im Anschluss des Kurses nehmen Sie dann an der Fortbildungsprüfung zur Fachkraft der Caravantechnik (HWK) vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer zu Köln teil.

Wann findet der Kurs statt:

1.Block: 23.-27.09.2024

2.Block: 21.-25.10.2024

3.Block 04.-08.11.2024

4.Block 25.-29.11.2024

5.Block 16.-20.12.2024

6.Block 20.-24.01.2025

7.Block 10.-14.02.2025

Zulassungsvoraussetzungen (§2 der Fortbildungsordnung)

1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf des Kraftfahrzeugmechatronikers und der Kraftfahrzeugmechatronikerin, oder

2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem mindestens drei-jährigen anerkannten fahrzeugtechnischen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufs-ausbildung folgende, mindestens ein Jahr umfassende Berufspraxis, oder

3. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem mindestens drei-jährigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens drei Jahre umfassende fahrzeugtechnische Berufspraxis.

(2) Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.



Prüfungsgebühr:

395,-€

Dozent

Anselm Bertram

Zertifizierung